Servicespektrum Konsularhilfe
Seit dem 03.01.2011 Kreditkartenzahlung am Schalter möglich (gilt noch nicht für Visa)
Seit dem 03.01.2011 besteht für Sie die Möglichkeit, an unserem Passschalter für Pässe, Legalisationen, konsularische Bescheinigungen etc. bargeldlos mit Kreditkarte zu zahlen. Dies gilt aber bisher nicht für die Visastelle. Es ist geplant, auch dort die Möglichkeit der Kreditkartenzahlung einzuführen.
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis (Iqama) für Deutsche, die im Libanon arbeiten wollen
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis (Iqama) für Deutsche, die im Libanon arbeiten wollen
Folgende Informationen basieren auf Auskünften der General Security vom 20. April 2010.
Die Botschaft informiert: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Antragserwerb der libanesischen Staatsangehörigkeit
Ein Deutscher Staatsangehöriger, der eine ausländische Staartsangehörigkeit auf Antrag erwirbt und keine Beibehaltungsgenehmigung besitzt, verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Falls Sie vorhaben die libanesische Staatsangehörigkeit zu erwerben, setzen Sie sich zuvor unbedingt mit der Deutschen Botschaft in Verbindung um sich über die Rechtslage zu informieren und ggf. eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen.
Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10.000,- Euro oder mehr bei Einreise in die oder Ausreise aus der EU
Merkblatt zur zur Legalisation libanesischer Dokumente
Der Legalisationsschalter ist Montags bis Donnerstags von 13 bis 14 Uhr geöffnet. Bitte lassen Sie sich unter der Telefonnummer 04-350 000 rechtzeitig einen Termin geben.
Eintragung ins Eheregister (ehemals Antrag auf Familienbuch)
Das seit dem 01.01.2009 geltende Recht sieht die Anlegung eines Familienbuches nicht mehr vor. Bis zu diesem Zeitpunkt angelegte Familienbücher werden als Eintragungen im Eheregister fortgeführt und beinhalten keine Eintragungen mehr zu Vor- und Nachfahren der Eheleute.
Merkblatt zur Anzeige einer Geburt
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Bitte vereinbaren Sie einen Termin,
um die Geburt bei der Botschaft anzuzeigen.
Lebensbescheinigungen
Falls Sie eine Rente aus Deutschland beziehen, werden Sie in der Regel ein Mal jährlich aufgefordert, eine Lebensbescheinigung an Ihre Rentenkasse zu übersenden.
Bitte füllen Sie die Lebensbescheinigung Ihrer Rentenkasse so genau wie möglich aus und kommen Sie während der Öffnungszeiten mit einem Ausweispapier zur Konsularabteilung der Botschaft (Mo-Fr, 8-11 Uhr). Dort wird Ihnen die Bescheinigung kostenfrei erteilt.
Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich.
Anzeige eines Todesfalls
Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, so kann dies im Sterberegister beurkundet und deutsche Sterbeurkunden ausgestellt werden. Berechtigt, einen Sterbefall anzuzeigen, sind die Eltern und Kinder des Verstorbenen, sowie dessen Ehegatte. Die Antragstellung ist nicht an eine Frist gebunden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um einen Sterbefall bei der Botschaft anzuzeigen. Mehr hierzu unter folgendem Link.