Informationen für deutsche Staatsangehörige
Servicespektrum Konsularhilfe
Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.
Neue Visabestimmungen bei Reisen nach Syrien
Die syrische Botschaft in Beirut verfügt nun über eine eigene Visastelle, daher hat sich das Verfahren für Reisen vom Libanon nach Syrien geändert. Die Erteilung eines Visums an der Grenze ist nicht mehr möglich. Weitere Informationen unter diesem Link:
Hilfe in Notfällen
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.
Deutschenliste und Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im Online-
Verfahren. Auch wenn vor Einführung des Online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist eine Neuanmeldung erforderlich, da die bisher manuell geführten Listen durch das neue Verfahren ersetzt werden. Mehr zum Thema finden Sie unter:
Aktuelle Hinweise
Stets aktuelle Informationen zur Lage im Libanon finden Sie unter folgendem Link:
Passangelegenheiten
Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen möchten, erhalten Sie hier weitere Informationen.
Visabestimmungen betreffend Ehegattennachzug
Mit der Reform des Zuwanderungsgesetzes sind wichtige Änderungen bei der Beantragung eines Visums zum Ehegattennachzug eingeführt worden. Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie hier...
Anwälte und Übersetzer im Amtsbezirk der Botschaft
Die Botschaft informiert: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Antragserwerb der libanesischen Staatsangehörigkeit
Ein Deutscher Staatsangehöriger, der eine ausländische Staartsangehörigkeit auf Antrag erwirbt und keine Beibehaltungsgenehmigung besitzt, verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Falls Sie vorhaben die libanesische Staatsangehörigkeit zu erwerben, setzen Sie sich zuvor unbedingt mit der Deutschen Botschaft in Verbindung um sich über die Rechtslage zu informieren und ggf. eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen.
Hinweis der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Beirut für deutsche Staatsangehörige
Die amerikanische Botschaft in Beirut teilt mit, dass Personen, die die USA im Rahmen des Visa Waiver Programm (VWP) besuchen wollen, ab dem 01.08.2008 das neue elektronische System "Electronic System for Travel Authorization" nutzen können (ab dem 12.01.2009 müssen sie es benutzen).