Informationen für deutsche Staatsangehörige
Servicespektrum Konsularhilfe
Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.
Servicespektrum Konsularhilfe
Hilfe in Notfällen
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.
Deutschenliste und Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im Online-
Verfahren. Auch wenn vor Einführung des Online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist eine Neuanmeldung erforderlich, da die bisher manuell geführten Listen durch das neue Verfahren ersetzt werden. Mehr zum Thema finden Sie unter:
Krisenvorsorgeliste
Aktuelle Hinweise
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Deutsche Botschaft im Libanon
(© www.colourbox.com)
Stets aktuelle Informationen zur Lage in Libanon und die Möglichkeit zur Anmeldung zur Krisenvorsorgeliste der Botschaft finden Sie unter folgenden Links:
Passangelegenheiten
Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen möchten, erhalten Sie hier weitere Informationen.
Passinformationen
Anwälte und Übersetzer im Amtsbezirk der Botschaft
Die Botschaft informiert: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Antragserwerb der libanesischen Staatsangehörigkeit
Ein Deutscher Staatsangehöriger, der eine ausländische Staartsangehörigkeit auf Antrag erwirbt und keine Beibehaltungsgenehmigung besitzt, verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Falls Sie vorhaben die libanesische Staatsangehörigkeit zu erwerben, setzen Sie sich zuvor unbedingt mit der Deutschen Botschaft in Verbindung um sich über die Rechtslage zu informieren und ggf. eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen.
Die Botschaft informiert: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Antragserwerb der libanesischen Staatsangehörigkeit [pdf, 76.89k]