Neue Visabestimmungen betreffend Familiennachzug
Aufgrund der Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der EU ist Ehegattennachzug nun erst dann möglich, wenn beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben. Desweiteren sind Ehegatten, die zwecks Famillienzusammenführung nach Deutschland reisen möchten, verpflichtet, bei Visumbeantragung einfache Deutschkenntnisse nachzuweisen. Die neuen Regelungen gelten für Anträge, die ab dem 28.5.2007 gestellt wurden und über die noch nicht entschieden wurde, sowie alle künftigen Anträge. Bei unvollständigen Anträgen, die vor dem 28.5.2007 entgegengenommen wurden, gilt das Eingangsdatum der fehlenden Unterlagen als maßgebliches Antragsdatum.
Die neuen Regelungen sind Teil einer Gesetzesreform, die der Umsetzung von elf aufenthalts- und asylverfahrensrechtlichen Richtlinien der EU dient. Hintergrund ist, den Ausländern den Einstieg in die deutsche Gesellschaft zu erleichtern und langfristig Integration zu fördern. Einfache Sprachkenntnisse erleichtern die ersten Schritte in Deutschland und sind Fundament für die weiterführenden, staatlich finanzierten Integrationskurse. Deshalb liegt der Erwerb von Sprachkenntnissen auch im Interesse der Ehegatten selbst.
Antragsteller, die Deutschkenntnisse erwerben möchten, können sich an das Goethe-Institut Beirut wenden. Der Nachweis der Deutschkenntnisse im Vsiumsverfahren erfolgt durch eine spezielles Zertifikat, das vom Goethe- Institut entwickelt wurde.
Antragsteller, die sich bereits auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können, haben die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse im Schaltergespräch nachzuweisen.